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Hier finden Sie Wissenswertes und Hilfestellungen.

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Festnetz - Sperre wegen unbezahlter Rechnung

Wenn offene Rechnungen nicht bezahlt wurden, kann Ihr Festnetzanschluss zunächst eingeschränkt und anschließend weitergehend gesperrt werden.

Bei einer eingeschränkten Nutzung wird die Internetgeschwindigkeit deutlich reduziert. Werden die offenen Rechnungen weiterhin nicht beglichen, können zusätzlich eingehende und ausgehende Telefonate gesperrt werden. Notrufe bleiben weiterhin möglich.

So können Sie die Sperre aufheben

Begleichen Sie die offenen Rechnungsbeträge. Sobald die erforderlichen Zahlungen vollständig eingegangen und verbucht sind, werden die Einschränkungen automatisch aufgehoben.

Eine separate Entsperrung müssen Sie nicht beauftragen.

Kundenkonto prüfen

Den Status Ihres Kundenkontos können Sie in Ihrer persönlichen Servicewelt einsehen.

  1. Melden Sie sich mit Ihren Servicewelt-Zugangsdaten in Ihrer persönlichen Servicewelt an.

  2. Wählen Sie in der Navigation Vertrag > Mein Kundenkonto aus.

  3. Prüfen Sie, ob Ihr Kundenkonto ausgeglichen ist.

Hinweis

Eine Sperre wegen unbezahlter Rechnungen wird durch den Anbieter veranlasst. Die Aufhebung erfolgt automatisch nach vollständiger Zahlung und Verbuchung der erforderlichen Beträge.

Festnetz - Hausanschluss

Ein Hausanschluss ist der Punkt, an dem die Leitung des Netzbetreibers endet und in Ihr Haus führt.

Der Hausanschluss für DSL befindet sich in der Regel als Kasten in einem Kellerraum, wo auch Strom und Wasser in das Haus gelangen. Er besteht aus verschiedenen Komponenten, darunter die Internet- und Telefonleitung. Anschlussdosen und Router werden für die Verbindung mit dem DSL-Netzwerk verwendet und ermöglichen den Zugang zu Internet und Telefonie.

Zugang zum Hausanschluss

Der Standort des Hausanschlusses ist wichtig, da ein Servicetechniker möglicherweise Zugang benötigt, um Ihren Internetzugang einzurichten.

Grundstück ohne Hausanschluss

Ist Ihr Grundstück nicht an das öffentliche Netz angeschlossen, muss der Hauseigentümer einen Hausanschluss einbauen lassen.

Als Mieter oder Eigentümer können Sie eine Grundversorgung beantragen.

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